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   VG Minden, 06.03.2002 - 11 L 247/02   

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VG Minden, 06.03.2002 - 11 L 247/02 (https://dejure.org/2002,18885)
VG Minden, Entscheidung vom 06.03.2002 - 11 L 247/02 (https://dejure.org/2002,18885)
VG Minden, Entscheidung vom 06. März 2002 - 11 L 247/02 (https://dejure.org/2002,18885)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Minden, 09.02.2000 - 2 L 55/00

    Rechtmäßigkeit der Anordung einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer

    Auszug aus VG Minden, 06.03.2002 - 11 L 247/02
    Der Antragsgegner hat die zutreffend auf § 81 b 2. Alt. StPO gestützte Vorladung des Antragstellers - vgl. zu den näheren Voraussetzungen den den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers und dem Antragsgegner bekannten ausführlichen Beschluss des VG Minden vom 9.2.2000 - 2 L 55/00 -, m.w.N. - voraussichtlich rechtmäßig begründet mit dem Hinweis auf die bisherigen Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung sowie die Umstände der Einleitung des aktuellen Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (vgl. dazu die eigenen Ausführungen des Antragstellers im Widerspruchsschreiben vom 5.3.2002, der u.a. die illegale Beschaffung einer Schusswaffe einräumt).

    Auch wenn die Vollstreckung der sofort vollziehbaren Vorladung entgegen der Annahme des Antragsgegners im streitigen Bescheid hier nicht nach den §§ 50 ff. PolG NRW, sondern nach §§ 55 ff. VwVG NRW zu erfolgen hat, vgl. den o.g. Beschluss des VG Minden vom 9.2.2000 - 2 L 55/00 -, m.w.N., weil die §§ 50 ff. PolG NRW nur auf Vorladungen nach §§ 10 Abs. 1, 14 Abs. 1 PolG NRW anwendbar wären, berührt dies doch nicht die Rechtmäßigkeit des streitigen Bescheides, zumal sich in der Anwendung der jeweiligen Vorschriften keine praktischen Unterschiede ergeben.

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